Unsere Rechtsgebiete
Unsere Spezialisierung auf das Medizinrecht ermöglicht eine fundierte Beratung in allen relevanten Bereichen des Gesundheitsrechts.
Vertragsarztrecht
Vom Zulassungsantrag bis zur KV-Auseinandersetzung, auch für Zahnärzte.
Von der Zulassung oder Ermächtigung über Honorarfragen und Prüfverfahren bis hin zu Anstellungsgenehmigungen und Praxisverkäufen oder Praxisübernahmen: Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsarzt- sowie Vertragszahnarztrechts, sei es gestaltend, außergerichtlich in Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht.
Gesellschaftsrecht
Praxisgemeinschaften, MVZ, Kooperationen – klar geregelt von Anfang an.
Wer eine Berufsausübungsgemeinschaft gründet, umstrukturiert oder auflöst, braucht klare Verträge. Wir beraten Sie bei Gründung, Kauf, Verkauf und Umstrukturierung medizinischer Kooperationen und vertreten Sie, wenn es zum Konflikt kommt.
Medizinprodukterecht
Regulatorische Fragen für Hersteller, Importeure und nutzende Leistungserbringer.
Wir beraten Hersteller und Importeure ebenso wie nutzende Leistungserbringer zu allen Fragen des Medizinprodukterechts.
Arzthaftungsrecht
Wir verteidigen Ärztinnen und Ärzte, die täglich Verantwortung übernehmen.
In Zusammenarbeit mit Ihren Berufshaftpflichtversicherungen vertreten wir Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in Haftungsfällen einschließlich Ihrer Begleitung in Schlichtungs- und Gutachterverfahren bei den Ärztekammern.
Medizinstrafrecht
Wenn aus ärztlichem Handeln ein Ermittlungsverfahren wird.
Vorwürfe der Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung, Abrechnungsbetrug, unerlaubte Ausübung der Heilkunde, Korruptionstatbestände, Urkundendelikte und weitere mit dem (zahn-) ärztlichen Beruf einhergehende Risikobereiche – wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahren im Strafrecht der Heilberufe.
Krankenhausrecht
Trägerschaft, Finanzierung, Personalfragen – rechtliche Beratung für den Klinikbetrieb.
Krankenhäuser bewegen sich in einem dichten Geflecht aus Planungsrecht, Finanzierungsrecht und Sozialrecht. Wir beraten Krankenhausträger bei Fragen der Trägerschaft, der Zusammenarbeit mit ärztlichem Personal und bei Auseinandersetzungen mit Behörden.
Berufsrecht
Wir sichern, was Sie sich über Jahre aufgebaut haben.
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, Verschwiegenheit, Kooperationen, Vergütung, Werbung und Fernbehandlung – dies sind nur einige der Regelungsbereiche des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts, in deren Rahmen Sie sich als Leistungserbringer aber auch als mit diesen Berufsgruppen zusammenarbeitendes Unternehmen bewegen müssen. Wir beraten Sie zu allen Fragen des Berufsrechts und vertreten Sie natürlich auch in berufsrechtlichen Verfahren gegenüber der (Zahn-) Ärztekammer oder vor den Berufsgerichten, gerade auch mit Blick auf die neuesten berufsrechtlichen Entwicklungen, z.B. im Bereich von Fernbehandlungen und Telemedizin.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte im Klinik- und Praxisalltag – wir sichern Ihre Position.
Die Medizin bleibt ein personalintensives Gebiet, in welchem Konflikte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite nicht ausbleiben. Wir erstellen Ihnen auf Ihr Fachgebiet und dessen besondere rechtliche Voraussetzungen zugeschnittene Arbeitsverträge, um diese Konflikte zu vermeiden und vertreten Sie im Ernstfall natürlich auch vor den Gerichten für Arbeitssachen.
Vergütungsrecht
Honorarfragen bei GKV-Patienten, Privatpatienten und Versicherungen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen der ärztlichen, zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Vergütung bei gesetzlich Versicherten sowie Privatpatienten, dies auch bei Konflikten mit Versicherungen. Für Kieferorthopäden bieten wir dabei in Kooperation mit dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) besondere Beratungsverträge an.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Sie können uns Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Wir prüfen dann, ob und wie wir Sie unterstützen können – selbstverständlich vertraulich und ohne automatische Mandatierung.
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Wunsch vollständig digital über die WebAkte. Darüber hinaus sind wir telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz (z.B. über Microsoft Teams), per Fax oder – nach Terminvereinbarung – auch persönlich für Sie erreichbar.
In der Regel melden wir uns werktags innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Anfrage zurück – in besonders dringenden Fällen auch schneller.
Ja. Wir betreuen Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Die digitale Kommunikation über die WebAkte sowie Videokonferenzen ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und Gerichtstermine nehmen wir bundesweit für Sie wahr.
Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls relevante Dokumente (z. B. Bescheide, Schreiben von Kammern oder Behörden). Alles Weitere klären wir individuell.